Existenzgründung als Gastronom auf Mallorca

Sie möchten sich als Gastronom auf Mallorca selbständig machen? Was treibt Sie auf die Sonneninsel – der Traum von einer kleinen Strandbar, das besondere Restaurant-Konzept, das hier noch fehlt, die höhere Lebensqualität am Mittelmeer uvm.?

Unsere erfahrenen Berater begleiten Sie bei Ihrem Vorhaben von der ersten Idee bis zur Eröffnung Ihres Betriebes und darüber hinaus. Wenn Sie das möchten. Unsere Leistungen umfassen u.a.

– Erstellung Ihres persönlichen F&B-Konzeptes
– Erarbeitung eines vollständigen Business-Plans
– Auswahl des geeigneten Objektes
– Support bei der Planung und Organisation
– Erledigung aller Formalitäten
– Übernahme der Marketingmaßnahmen
– Controlling und Optimierung nach Eröffnung
– uvm.

 

Vereinbaren Sie einen telefonischen oder persönlichen Gesprächstermin für weitere Informationen unter info@gastro-mallorca.com

Informationen für Einzelkämpfer

Wenn Sie sich auf Mallorca selbständig machen möchten, ohne ein bereits bestehendes Geschäft zu übernehmen, müssen Sie einen bürokratischen Hürdenlauf absolvieren, der die vielgeschmähten deutschen Prozeduren bei weitem in den Schatten stellt.

Der Vorteil in Spanien ist jedoch, daß nach Einreichung aller notwendigen Unterlagen und Papiere in vielen Fällen ein permiso provisionál (vorläufige Genehmigung) erteilt wird, mit der Sie dann schon mal starten können. Ob das in Ihrem Falle möglich ist, müssen Sie prüfen lassen. Die Erteilung der endgültigen Genehmigung kann dauern.

Bevor Sie unternehmerisch tätig werden, sollten Sie unbedingt im Rathaus der jeweiligen Gemeinde nachfragen, ob der Standort des Geschäfts oder Lokals im Einklang mit dem Plan de Ordinación Urbana steht, mit der vorgesehenen Nutzung der entsprechenden Zone. Gibt es damit keine Schwierigkeiten, steht dem Abschluß eines entsprechenden Miet- oder Kaufvertrag
nichts entgegen.

Danach sollten Sie einen Ingenieur, Baumeister oder Architekten in Ihre Räumlichkeiten bestellen, der feststellen muß, ob die Räume und deren vorgesehene Nutzung den Bestimmungen entsprechen und/oder ob Änderungen durchzuführen sind. Solche Änderungen werden in einem proyecto técnico (Plan zur technischen Durchführung) zusammengefaßt und eingereicht. Er dient zur Erteilung der licencia de actividad und der licencia de apertura (Geschäftslizenz und -eröffnung).

Einzelunternehmer
Als Einzelkämpfer müssen Sie folgende Hürden nehmen: beim Ausländeramt (Delegacion del Gobierno) die NIE, die Identifikationsnummer für Ausländer beantragen, sich mit der NIE beim Finanzamt anmelden, und sich spätestens nach
einem Monat auch bei der Sozialversicherung anmelden. Wenn Ihre Tätigkeit mehrwertsteuerpflichtig ist, müssen Sie nach Abschluß jedes Quartals – ganz wie bei uns – eine entsprechende Zahlung leisten, ebenso wie einen Abschlag auf die Einkommensteuer. Spätestens zum 30. Juni des Folgejahres ist die Jahressteuererklärung fällig.

Zur Erledigung aller bürokratischen Formalitäten sollten Sie unbedingt auf die Hilfe einer gestoria zurückgreifen. Würden Sie die nämlich selbst erledigen wollen, wären Sie schon bei der Geschäftseröffnung mit den Nerven am Ende, sofern es dazu überhaupt käme.

Dubiose Versprechen
Auf Mallorca gibt es eine ganze Reihe von Leuten, die es auf Täuschung angelegt haben. Da werden Grundstücke verkauft, die
nicht bebaut werden können, Häuser, die nicht erweitert werden dürfen, Landhotels, die keine Lizenz besitzen und Geschäfte, auf denen Lasten ruhen. Dabei werden gerne Genehmigungen präsentiert, die einen amtlichen Eindruck machen, aber nicht die Sache betreffen. Weil die jedoch auf mallorquin verfaßt sind, können Ausländer das meist nicht erkennen.

Es gibt nur einen einzigen Tip, um sich dagegen zu schützen: Glauben Sie nichts, was Sie nicht schwarz auf weiß in Dokumenten eingesehen und zweifelsfrei verstanden haben.

Umsatzsteuer bei Unternehmenskauf
Wenn Sie ein Geschäft/einen Betrieb kaufen, so ist dieser Kauf normalerweise mehrwertsteuerpflichtig, und Sie müssen die IVA innerhalb von 30 Tagen zahlen, um rechtmäßiger Besitzer zu werden. Dabei handelt es sich naturgemäß um erstattungsfähige Vorsteuern, wie z.B. auch bei der IVA auf Baurechnungen (im Fall von Geschäftsbauten).

Aber was der (spanische) Staat erst einmal vereinnahmt hat, gibt er nur ungerne wieder heraus. Also stellen Sie sich darauf ein, daß die geleistete Mehrwertsteuerzahlung erst mit langer Verzögerung an Sie zurückfließt. Es gibt aber Möglichkeiten, den Kauf so zu gestalten, daß die IVA vermieden wird. Auch dazu erfährt man Einzelheiten bei einer Gestoria.

Fazit
Als Faustregel für den Aufbau einer neuen Existenz auf Mallorca gilt, daß man sich vorher mit einem finanziellen Polster ausstatten sollte, das mindestens für ein Jahr reicht. Bei Betrieben, die vom Tourismus leben, muß man die Kalkulation vorsichtshalber so erstellen, daß – wegen der Saisonabhängigkeit – der Umsatz eines halben Jahres das Unternehmen volle zwölf Monate tragen kann. Wenn die Saison letztlich länger läuft, umso besser.